von Dr. Franz Eder
Nachdem Bundespräsident Horst Köhler über die Weihnachtsfeiertage das über Monate hinweg umstrittene BKA-Gesetz unterschrieb, stehen dem Bundes-kriminalamt mit 1. Januar 2009 neben weitreichenden Erweiterungen seiner Kompetenzen im Kampf gegen den Terrorismus auch eine in der breiten Öffentlichkeit als „Bundestrojaner“ bekannte Maßnahme zum „verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme“ zur Verfügung. Sollte dieses Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestehen, würde damit dem BKA ein Instrument zur Verfügung gestellt, das ihm erlaubt, direkten Zugriff auf Computer von Verdächtigen zu erlangen, um damit terroristische Aktivitäten beobachten und potentielle Anschläge bereits im Vorfeld verhindern zu können.
Es stellt sich aber die Frage, wie effektiv eine solche Maßnahme zur Terroris-musbekämpfung überhaupt sein kann? Ist der Zugriff auf Computer durch Sicherheitsbehörden wirklich unerlässlich, um gegen den transnationalen Terrorismus vorzugehen oder gefährdet diese Maßnahme vielmehr Bürger- und Freiheitsrechte in nicht begründbarer Weise?
in: Vorgänge 185, no 1, März 2009, 114-122.